In Kooperation mit der Freien Heilpraktiker Schule Bremen (FHS)
Haben Sie schon einmal etwas vom "inneren Arzt" gehört? Damit ist nichts anderes gemeint, als dass jeder Mensch von Natur aus über ein gehöriges Maß an Selbstheilungskräften verfügt. Werden diese Kräfte bei einer Krankheit aktiviert, kann die Genesung von innen heraus geschehen. Durch eine Lebensweise, welche diese körpereigenen Kräfte stärkt, kann manche Krankheit von vornherein vermieden werden.
Eine alte medizinische Weisheit bringt dieses Prinzip exakt auf den Punkt: Medicus curat, natura sanat - der Arzt behandelt, die Natur heilt. Wir lehren ein heilkundliches Wissen, das Sie befähigt, Krankheiten in diesem Sinne zu therapieren und den Menschen dabei ganzheitlich zu betrachten - mit Körper und Seele, in seinem persönlichen Umfeld und im Rahmen der ganz speziellen Lebensgeschichte.
Erwarten Sie eine kreative Ausbildungszeit, die Raum für Bewegung und Weiterentwicklung bietet - ein dynamischer Prozess also, in dessen Verlauf wir gemeinsam lernen, diskutieren, uns austauschen und nach Lösungen suchen.
Ein Kurzportrait unserers Kooperationspartners der FHS Bremen
Als die Idee einer privaten verbandsunabhängigen Schule für angehende HeilpraktikerInnen entstand, war ich, Joachim Leclaire, bereits einige Jahre als Heilpraktiker und als Dozent verschiedener Heilpraktikerschulen tätig. Ich konnte mir deshalb sehr gut vorstellen, das in dieser Zeit gesammelte Wissen und meine Erfahrungen in eigener Regie an andere weiterzugeben. Im Jahr 1990 ging die Freie Heilpraktiker Schule als verbandsunabhängige, private Fachschule an den Start.
Die Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre; die Ausbildung kann jedoch schon vorher begonnen werden
- Hauptschulabschluss
- "Sittliche Zuverlässigkeit"; d. h. keine schweren Vorstrafen; Nachweis durch Vorlage des Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate)
- "Erforderliche Eignung"; d. h. keine geistigen und körperlichen Schwächen, keine Süchte; Nachweis durch Vorlage eines ärztlichen Attestes
- "Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers" durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt beim Gesundheitsamt, die sog. amtsärztliche Überprüfung
Auf einen Blick - Die Ausbildung zum/-r Heilpraktiker/-in:
Der Heilpraktiker/Die Heilpraktikerin kann sämtliche naturheilkundlichen Verfahren (einschließlich der psychotherapeutischen) anwenden. Die Ausbildung zum/-r Heilpraktiker/-in kann in drei Bereiche gegliedert werden:
- Medizinische Grundausbildung zum/-r HeilpraktikerI/-in
Vermittlung fundierten medizinischen Basiswissens
- Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung
- Intensivkurse, die Sie fit machen für die schriftliche und mündliche Überprüfung.
- Therapeutische Ausbildung
- Fundierte Fachausbildungen
- Fachfortbildungen
Weitere Informationen:
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben 04743 9221-44.