AGB & Widerrufsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verpflichtung zur nachstehenden Information über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (gem. §§ 312 ff BGB)

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Wenn Sie Ihren VHS-Kurs bei uns per Brief, Telefon, Fax, E-Mail oder Online gebucht  haben, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohneAngabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.

Der Widerruf ist zu richten an:

VHS im Landkreis Cuxhaven e. V.
Debstedter Str. 5
27607 Langen
Fax: 04743 9221-55

„Fernabsatzverträge“ liegen bei Kursbuchungen vor, die nicht persönlich in unserer Geschäftsstelle erfolgen, sondern schriftlich oder per E-Mail.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende derWiderrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

§1 : Anmeldung

Die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet bei großer Nachfrage über die Teilnahme am Kurs.

§2 : Durchführung der Veranstaltung

Die VHS ist nicht verpflichtet, die im Veranstaltungsplan angekündigten Bildungsmaßnahmen durchzuführen. Inhaltliche und zeitliche Änderungen der angekündigten Kurse und Seminare bleiben vorbehalten.

§3 : Abbrechen einer Veranstaltung

Bereits begonnene Bildungsmaßnahmen können abgebrochen werden, wenn deren Teilnehmerzahl infolge Ausscheidens so weit abnimmt, dass die weitere Durchführung der Maßnahme nicht mehr vertretbar ist, insbesondere wenn die kostendeckende Durchführung der Maßnahme nicht mehr gewährleistet ist.

§4 : Pflichten des/der Teilnehmers/Teilnehmerin

Der/die Teilnehmer/-in sollte

  • an der Bildungsmaßnahme regelmäßig teilnehmen;
  • Störungen der Bildungsmaßnahme unterlassen;
  • zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien einschließlich der Unterrichtsräume pfleglich behandeln;
  • die Bestimmungen der jeweiligen Hausordnung beachten;
  • die vorgeschriebenen Arbeitsmittel, soweit diese nicht gestellt werden, anschaffen.

§5 : Ausschluß/Kündigung

Ein(e) Teilnehmer/-in kann von der weiteren Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme oder Prüfung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn:

  • er/sie beharrlich gegen seine/ihre Pflichten nach § 4 verstößt,
  • er/sie fällige Teilnehmerentgelte oder Prüfungsgebühren nicht zahlt,
  • er/sie bei vereinbarter Ratenzahlung mit mehr als zwei Raten in Verzug befindet 

DieVHS kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, gegenüber Teilnehmerinnen oder Beschäftigten der VHS,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die VHS die Teilnehmer/-in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.

Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

Bei Täuschungsversuchen in Prüfungen gelten die jeweiligen Prüfungsordnungen.

§6 : Haftung

DieVHS haftet nicht für Personen- und Sachschäden der Teilnehmer/-innen, die bei ihren Veranstaltungen, Kursen oder Lehrgängen entstehen.

  1. Die VHS hat alle in Publikationen und Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen übernommen, soweit der VHS nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.
  2. Weiterhin übernimmt die VHS keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der Kursteilnehmer/-innen, sofern der VHS nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Im Übrigen ist jede Haftung der VHS ausgeschlossen, die über die zwingenden Bestimmungen des gesetzlichen Schadenersatzrechts hinausgeht.

§7 : Teilnahmebescheinigung

Für das Ausstellen von Bescheinigungen auf Anfrage (nach regelmäßiger Teilnahme) erheben wir eine Gebühr von 2 €. Teilnahmebescheinigungen für EDV- Kurse und von Krankenkassen erstattungsfähige Gesundheitskurse sind gebührenfrei.

§8 : Abmeldung/Rücktritt

  1. Abmeldungen bis zu vier Wochen vor Kursbeginn sind gebührenfrei.
  2. Bei allen späteren Abmeldungen, d.h. im Zeitraum von vier Wochen bis zwei Wochen vor Kursbeginn für Kurse, Wochenend- oder Einzelveranstaltungen und sechs Wochen vor Beginn bei Bildungsurlauben, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % der ausgewiesenen Entgelte, höchstens jedoch 25 Euro.
  3. Darüber hinaus werden die Teilnehmerentgelte in voller Höhe fällig, wenn Sie sich zu spät, d.h. im Zeitraum von
    1. zwei Wochen bis zum Beginn des Kurses bzw. der Wochenend- oder Einzelveranstaltung oder
    2. vier Wochen bis zum Beginn eines Bildungsurlaubs abmelden.
  4. Wenn Sie sich zu spät abgemeldet haben, wir den freien Platz jedoch anderweitig vergeben können, wird nur die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % fällig.
  5. Die allgemeinen Rücktrittsregelungen gelten auch für den Krankheitsfall.
  6. Bei einer schriftlichen, verbindlichen Anmeldung für einzelne Veranstaltungen gelten die jeweiligen Sondervereinbarungen.
  7. Bei längerfristigenVeranstaltungen (Schulabschlüsse, Berufsfortbildungs-, Weiterbildungsmaßnahmen), mit oder ohne Unterrichtsvertrag, gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Es kann nur aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.
  8. Erfolgt die Kündigung nach Lehrgangsbeginn, werden die Lehrgangsentgelte bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung nicht erstattet.
  9. DieVolkshochschule hat das Recht, Veranstaltungen mit anderen Dozenten / Dozentinnen als im Programmheft angegeben zu besetzen. Ein Rücktrittsrecht für unseren Kunden erfolgt hieraus nicht.

§9 : Entgelte

Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich verbindlich zur Zahlung der im Programmheft ausgewiesenen Entgelte. Bei persönlicher Anmeldung können Sie die Entgelte bar bezahlen oder uns einen Lastschriftauftrag erteilen. Wenn Sie sich telefonisch oder schriftlich anmelden, ist nur das Lastschriftverfahren möglich. Wenn Sie bar bezahlen, sind die Entgelte grundsätzlich bei der Anmeldung fällig. Beim Lastschriftverfahren werden die Entgelte für Kurse ein bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingezogen. Bei Bildungsurlauben und Langzeitmaßnahmen können andere Zahlungsbedingungenen gelten, über die Sie gesondert informiert werden.
Wichtig: Wenn Sie nach erfolgterAnmeldung doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen wollen und nicht rechtzeitig absagen, muss die Volkshochschule von Ihnen das volle Entgelt sowie etwaige Gelder für Material, Lern- und Sachmittel verlangen, soweit diese nicht mehr stornierbar sind, obwohl Sie gar nicht teilnehmen. Bitte beachten Sie daher im eigenen Interesse unsere Rücktrittsbestimmungen. Teilnehmer/-innen, die am Unterricht nur teilweise teilnehmen, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.

§9a : Ermäßigungen

Personen, die sich nachweislich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden (z. B.Anspruch auf Arbeitslosengeld / Sozialhilfe, Student, Schüler, Au-pair), erhalten auf Antrag eine Entgeltermäßigung in Höhe von 20 % auf das Teilnehmerentgelt. Die Inanspruchnahme ist durch entsprechende Nachweise, deren Ausstellungszeitpunkt nicht mehr als sechs Monate zurückliegt, zu belegen. Dies kann sein der Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit, der Arge bzw. des Landkreises oder der letzte Kontoauszug, aus dem der Zahlungszeitraum ersichtlich ist. Bei längerfristigen Lehrgängen, besonders in der beruflichen Bildung, kann eine Ermäßigung nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt werden. Besondere Veranstaltungen wie Exkursionen, Studienreisen, Tanzkurse sind von der Entgeltermäßigung ausgeschlossen. Die Kostenanteile für Materialgeld, Lern- und sonstige Sachmittel können nicht ermäßigt werden. Bei einer Kursauslastung von mind. 8 Teilnehmer/-innen gewähren wir bei Teilnahme von mehreren Familienmitgliedern in demselben Kurs einen Nachlass: Das erste Familienmitglied zahlt voll, das zweite erhält 30 % Nachlass und jedes weitere Familiemitglied erhält 50 %. Ausgenommen von dieser Regelung sind Partnerkurse. Die Entgelte für Kinder- und Schülerkurse sind bereits um 20 % reduziert.  

§9b : Erstattungen

Sie erhalten selbstverständlich das volle Entgelt zurück, wenn Ihre gebuchte Veranstaltung ausfällt.

§ 10 Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden in der EDV-Anlage der Volkshochschule im Landkreis Cuxhaven e. V. unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Genaue Angaben zu Anrede, Name, Adresse und Geburtsdatum sind zur Beachtung Ihrer Anmeldung dringend erforderlich. Ihre Telefonnummer ist zu organisatorischen Zwecken hilfreich.

-->